Steuernummer in Spanien

N.I.F número de identificación fiscal:

Was so viel heißt wie die Steueridentifizierungsnummer, die jeder benötigt, der in Spanien Geldbewegungen tätigt, eine Immobilie kauft oder mietet, ein Konto eröffnet, finanzielle Transaktionen, die , sei es auch nur theoretisch, steuerliche Konsequenzen haben könnten. Beispielsweise wird diese Nummer schon für eine Kontoeröffnung verlangt. Man bekommt diese Nummer bei der spanischen Polizei bzw. registriert diese danach auch noch beim spanischen Finanzamt ( = hacienda). Für Spanier oder ggü. dem Finanzamt heisst diese Nummer NIF (número de identificación fiscal) und bei Ausländern NIE (número de identificación extranjero), also Ausländeridentifikationsnummer..

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Spanisches Baurecht

urbanización (= Wohnsiedlungsgebiet): Es handelt sich um ein entweder unter staatlicher oder unter privater Selbstverwaltung stehendes Siedlungsgebiet, welches ähnlich wie bei Wohnungseigentum uU selbstverwaltet sein kann. Es ist wichtig, die jeweilige Haushaltslage sowie die Statuten der Urbanisation zu kennen, um zu beurteilen, inwieweit eine Mitgliedschaft in solch einer öffentlich-rechtlichen oder privat-rechtlichen Vereinigung sehr kostenintensiv sein kann und mit ungeahnten Folgekosten verbunden ist (z.B. Reparaturstau). Im übrigen sind die Miteigentümer, so dass sich auch hier eine Überprüfung lohnt. Lieder lehrt die Erfahrung, dass häufig uneinsichtige Menschen die Fortentwicklung solcher Eigentümergemeinschaften unnötig blockieren können.

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Notariatsrecht

Das Wort escritura kommt in Immobilienangelegenheiten häufig auch als escritura pública vor. Es bedeutet direkt übersetzt nichts anderes als eine öffentliche also notarielle Urkunde. Vielfach handelt es sich dabei um den notariellen Kaufvertrag eines Hausgrundstücks. Dieser notarielle Kaufvertrag wird im spanischen Rechtsverkehr häufig wie eine Besitzurkunde ähnlich einem Fahrzeugbrief angesehen. Diese Ansicht ist zwar nicht richtig, erklärt aber warum damit so umgegangen wird und ist aber als Denkmodell brauchbar. Die escritura ist streng vom Privatvertrag zu unterscheiden.

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Justiz

juzgado: Das Wort juzgado (= Gericht) taucht in mancherlei Verträgen auf, beispielsweise bei Gerichtsstandsvereinbarungen. Für ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren ist es nicht selten, dass ein bis drei oder auch mehr Jahre ins Land gehen, bevor ein Urteil vorliegt. Nach dem juzgado de primera instancia (Erstinstanzgericht) kommt streitwertunabhängig das Gericht zweiter Instanz (audiencia provincial) für die Berufungssachen. Inklusive Berufungsverfahren kann es auch mal bis zu fünf Jahren dauern bevor endlich eine Entscheidung vorliegt. Weil es leider in Spanien keine zwingende Kostenerstattungsvorschiften gibt, kann es bei einen Teilsieg passieren, dass man seine eigenen Anwalts- und Pokuratorenkosten in voller Höhe selber tragen muss.

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Erwerbsverfahren

contrato privado (= Privatvertrag): Es handelt sich um den privaten, nicht notariellen Vertrag, zum Erwerb einer Immobilie. Dieser ist in Spanien im Gegensatz zu Deutschland wirksam. Es ist theoretisch sogar möglich, per Handschlag einen Grundstückskaufvertrag in Spanien zu schließen. Ich rate allerdings dringend davon ab, wenn es keine Gründe für eine solche Verfahrensweise gibt, nur einen Privatvertrag abzuschließen.

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Rechtsbegriffe und Verfahren

Das Wort escritura kommt in Immobilienangelegenheiten häufig auch als escritura pública vor. Es bedeutet direkt übersetzt nichts anderes als eine öffentliche also notarielle Urkunde. Vielfach handelt es sich dabei um den notariellen Kaufvertrag eines Hausgrundstücks. Dieser notarielle Kaufvertrag wird im spanischen Rechtsverkehr häufig wie eine Besitzurkunde ähnlich einem Fahrzeugbrief angesehen. Diese Ansicht ist zwar nicht richtig, erklärt aber warum damit so umgegangen wird und ist aber als Denkmodell brauchbar. Die escritura ist streng vom Privatvertrag zu unterscheiden.

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Spanische Steuern

I.B.I. (impuesto sobre bienes inmuebles): Die jährlich im Herbst fällig werdende Grundsteuer richtet sich prozentual nach dem Katasterwert der Immobilie. Bei unbebauten Aussenbereichsgrundstücken fällt häufig keine Grundsteuer an. Die Behörden versuchen heute, dass dieser Wert mindestens 70 % des wirklichen Wertes entspricht. Steuersätze betragen meist zwischen 0,2 % und 0,4 % des Katasterwertes, wobei die Gemeinden das Recht haben, diesen Wert nach oben zu verändern. Grob: je beliebter eine Gemeinde oder ein Gebiet ist, um so höher sind die Steuern.

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Grundbuchrecht

Das Wort escritura kommt in Immobilienangelegenheiten häufig auch als escritura pública vor. Es bedeutet direkt übersetzt nichts anderes als eine öffentliche also notarielle Urkunde. Vielfach handelt es sich dabei um den notariellen Kaufvertrag eines Hausgrundstücks. Dieser notarielle Kaufvertrag wird im spanischen Rechtsverkehr häufig wie eine Besitzurkunde ähnlich einem Fahrzeugbrief angesehen. Diese Ansicht ist zwar nicht richtig, erklärt aber warum damit so umgegangen wird und ist aber als Denkmodell brauchbar. Die escritura ist streng vom Privatvertrag zu unterscheiden.

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