Als einer der wenigen Rechtsanwälte mit Doppelzulassung in Deutschland und Spanien und beiderseitigen Examina befasse ich mich schwerpunktmäßig mit spanisch-deutschen Rechtsangelegenheiten. Spanisches Wirtschaftsrecht und spanisches Immobilienrecht sowie das Erbrecht zählen zu den zentralen Aspekten. Um meine Mandanten optimal betreuen zu können, habe ich 2002 das deutsch-spanische Anwaltsbüro „Bufete Hispano-Alemán“ in Palma de Mallorca gegründet. Von hier und von Münster aus berate ich deutschsprachige Mandanten, die eine Immobilie in Spanien erwerben möchten, im Hinblick auf spanisches Immobilienrecht, die präventiv erbrechtliche Situation oder erläutere spanisches Wirtschaftsrecht im Vorfeld des Immobilien- oder Firmenkaufs. Erben, Vererben, Kaufen und Verkaufen oder Halten in Gesellschaftsform (spanische S. L. oder KG oder GmbH&Co:KG oder ähnliche Rechtsformen) sind weitere Themenfelder, ebenso wie die Scheidung und Umschreibung der spanischen Immobilie dabei.
Bei Fragen oder wenn Sie Rechtsberatung brauchen, freue ich mich über Ihre Kontaktaufnahme.