Justiz

juzgado: Das Wort juzgado (= Gericht) taucht in mancherlei Verträgen auf, beispielsweise bei Gerichtsstandsvereinbarungen. Für ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren ist es nicht selten, dass ein bis drei oder auch mehr Jahre ins Land gehen, bevor ein Urteil vorliegt. Nach dem juzgado de primera instancia (Erstinstanzgericht) kommt streitwertunabhängig das Gericht zweiter Instanz (audiencia provincial) für die Berufungssachen. Inklusive Berufungsverfahren kann es auch mal bis zu fünf Jahren dauern bevor endlich eine Entscheidung vorliegt. Weil es leider in Spanien keine zwingende Kostenerstattungsvorschiften gibt, kann es bei einen Teilsieg passieren, dass man seine eigenen Anwalts- und Pokuratorenkosten in voller Höhe selber tragen muss.

sentencia (gerichtliches Urteil). Auto (gerichtlicher Beschluss).

embargo: Ist ein Vollstreckungsmittel. Es handelt sich beispielsweise um eine Pfändungsverfügung zu Lasten eines bestimmten Kontos oder um eine Art Zwangshypothek, die im Grundbuch als Vollstreckungsmittel eingetragen wird.

registro civil: Ist das spanische Personenstandsregister (Standesamt), bei dem Geburten, Todesfälle und Hochzeiten registriert werden und welches beim örtlichen Amtsgericht und nicht wie bei uns von der Stadtverwaltung geführt wird. Hier bekommt man auch die Internationalen Personenstandsurkunden nach dem Wiener Übereinkommen von 1976 in dem Amtssprachen Europas die weder Übersetzung noch Apostille bedürfen.

divorcio (= Scheidung), separación: Das Getrenntleben der Eheleute, was früher allerdings, anders als in Deutschland, einer gerichtlichen genehmigenden Entscheidung bedurfte, wenn es sich um Personen handelt, die unter das spanische Familienrecht fallen. Heute ist diese Scheidungsvoraussetzung auch bei Spaniern entfallen und bei Deutschen galt sie sowieso nicht.
Ein einvernehmliches Scheidungsverfahren kann wie in Deutschland mit nur einem Rechtsanwalt unkompliziert und schnell durchgeführt werden; in Spanien uU sogar vor einem Notar. Streitige Verfahren sind wie in Deutschland nervenaufreibend und nicht zu empfehlen. Weil man in Spanien immer einen Einigungsvorschlag mit dem Scheidungsantrag einreichen muss kann in diesem „Convenio regulador“ schon alles geregelt werden. Man kann also den Streit auch beim Anwalt austragen und spart so Geld und oft auch Zeit.

procurador: Ist der Gerichtshelfer, der zwischen dem Rechtsanwalt (= abogado) und dem Gericht geschaltet ist. Ein nur sehr wenig sinnvoller, kostenträchtiger und verkammerter Berufsstand, der die Gerichtsfristen überwachen muss und im Gegensatz zu den Gerichten Gebühren kostet. Spöttisch kann man ihn auch „akademischen Briefträger“ nenne, den dieser Berufsstand hat ein vollständiges Jurastudium absolvieren müssen. Der Prokurator ist sogar in Robe bei der mündlichen Verhandlung anwesend ohne ein Wort zu sagen und das nur um dem Rechtsanwalt die Postulationsfähigkeit zu erhalten. Man versuchte diesen sinnlosen Berufsstand bei der letzten Zivilprozessreform abzuschaffen, aber die Lobby der Prokuratoren hat sich dagegen erfolgreich wehren können.


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