Spanische Steuern

I.B.I. (impuesto sobre bienes inmuebles): Die jährlich im Herbst fällig werdende Grundsteuer richtet sich prozentual nach dem Katasterwert der Immobilie. Bei unbebauten Aussenbereichsgrundstücken fällt häufig keine Grundsteuer an. Die Behörden versuchen heute, dass dieser Wert mindestens 70 % des wirklichen Wertes entspricht. Steuersätze betragen meist zwischen 0,2 % und 0,4 % des Katasterwertes, wobei die Gemeinden das Recht haben, diesen Wert nach oben zu verändern. Grob: je beliebter eine Gemeinde oder ein Gebiet ist, um so höher sind die Steuern.

impuesto sobre transmisiones patrimoniales (ITP) y actos jurídicos documentados (AJD): Die ITP wird zu deutsch Grunderwerbsteuer genannt. Diese fällt dann an, wenn kein mehrwertsteuerpflichtiges Grundstücksgeschäft vorliegt. Bei Grundstücksgeschäften zwischen Privaten fällt üblicherweise nur 7% oder 8% Steuer auf den im Notarvertrag verbrieften Kaufpreis an. Auf den Balearen ist es gestaffelt progressiv 8% – 13%. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass ohne die Bezahlung dieser Steuer eine Eintragung im Eigentumsregister ausgeschlossen ist. Die AJD Steuer fällt bei hypothekarischer Belastung der Immobilie auf den Hypothekenbestellwert i.H.v. 1,5% bzw. 2% an. Gleiches gilt bei Neubauerklärung, Gründung einer Gesellschaft oder jedwedem sonstigen notariell protokollierten Rechtsgeschäft welches keine ITP auslöst.

hacienda, agencia tributaria: Dabei handelt es sich um das spanische Finanzamt. Große Landsitze und Herrschaftsgüter nennt man besonders im Süden Spaniens oder in Südamerika auch hacienda.

I.V.A. (impuesto sobre valor anadido): Die spanische Mehrwertsteuer beträgt 21 % und fällt bei den üblichen Waren und Dienstleistungen an, aber auch beispielsweise beim Kauf von Bauland und Geschäftsgrundstücken von einer GmbH (= sociedad limitada) oder Aktiengesellschaft (= sociedad anónima) an einen gewerblichen Käufer. Kauft man einen Neubau vom Bauträger gilt ein vergünstigter MwSt.-Satz von 10% und parallel gilt dann keine Grunderwerbsteuer ITP mehr. Bei Lebensmitteln und Büchern gilt ein reduzierter Satz.

plusvalía: Es handelt sich um die gemeindliche Wertzuwachssteuer. Besteuert wird dabei der Wertzuwachs zwischen dem letzten Grundstücksgeschäft und dem aktuellen Grundstücksgeschäft, wenn der Zeitabstand zwischen beiden Geschäften weniger als zwanzig Jahre beträgt. Je nach Größe des Grundstücks beträgt diese Steuer zwischen 16 und 30 % des Wertzuwachses. Auch dies ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Besteuert wird allerdings nur die Bodenwertsteigerung, unabhängig von den Aufbauten und deren Wert. Nicht verwechseln sollte man die gemeindliche Wertzuwachssteuer mit der staatlichen Spekulationssteuer die seit dem 1.1.2007 einheitlich 19% beträgt und die Differenz zwischen Escriturawert beim Erwerb und dem Escriturawert bei der Veräußerung besteuert!

declaración de la renta: Die spanische Einkommenssteuererklärung (IRPF), die grundsätzlich nur von Menschen, die in Spanien einen festen Wohnsitz haben, zu bezahlen ist und auch nur dann, wenn bestimmte Mindestwerte überschritten werden. Besteht kein Wohnsitz bzw. keine Aufenthaltserlaubnis (= residencia), so gilt der in Spanien über 183 Tage Wohnende als Resident im Sinne des Steuerrechts und hat sein Welteinkommen in Spanien zu versteuern! Aber auch der nicht in Spanien dauerhaft ansässige Ferienimmobilienbesitzer hat gesetzlich fiktiv festgelegte Einnahmen aus der Ferienimmobilie zu versteuern (IRNR).

impuesto sobre el patrimonio (= spanische Vermögenssteuer): Bei nicht in Spanien Wohnhaften, also No-Residentes, ist nur das in Spanien belegene Vermögen zu versteuern, bei in Spanien wohnhaften Residenten das Weltvermögen. Insbesondere ist hier wichtig, dass bei Immobilien der Katasterwert die Steuerbemessungsgrundlage ist. Häufig ist es allerdings so, dass sowohl die Einkommenssteuer als auch die Vermögenssteuer von Deutschen, die in Spanien leben, nicht bezahlt wird, weil die Betreffenden sich nicht melden und keine Erklärungen abgeben. Bislang hat der spanische Staat dieses zum Teil wohl auch deshalb geduldet, um den Devisenzufluss aus Nord- und Mitteleuropa nicht zu gefährden, in jüngster Zeit werden die Steuererklärungen zunehmend verlangt.

representante: Ein Repräsentant ist ein Bevollmächtigter gegenüber dem Zustellungen insbesondere in Steuersachen erfolgen können. Nichtresidenten, die Immobilienbesitz in Spanien haben, benötigen derzeit noch einen solchen Steuerrepräsentanten, damit für die Grundsteuer die Steuerbescheide zugestellt werden können. Häufig wird diese Funktion von der manchmal sinnvollen Institution einer Gestoría (= Geschäftsführungsbüro für Behördenangelegenheiten), Steuerberatern oder Anwälten übernommen. Das Erfordernis eines Steuerrepräsentanten halte ich für europarechtswidrig, weil man damit nur Zustellungen im Ausland verhindern will, werden dadurch Ausländer unnötig benachteiligt.

impuesto sobre sociedades: Die spanische Körperschaftssteuer die für die Aktivitäten von S.L. (sociedad limitada; zu deutsch GmbH) und für S.A. (sociedad anónima, Aktiengesellschaft) bezahlt werden muss und 35% auf den Gewinn beträgt.

tasa: Das allgemeine Wort für Gebühren, Beiträge oder Abgaben, neben dem speziellen Wort impuestos für Steuern (z.B. Müllgebühren = tasas de basura).


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