juzgado: Das Wort juzgado (= Gericht) taucht in mancherlei Verträgen auf, beispielsweise bei Gerichtsstandsvereinbarungen. Für ein erstinstanzliches Gerichtsverfahren ist es nicht selten, dass ein bis drei oder auch mehr Jahre ins Land gehen, bevor ein Urteil vorliegt. Nach dem juzgado de primera instancia (Erstinstanzgericht) kommt streitwertunabhängig das Gericht zweiter Instanz (audiencia provincial) für die Berufungssachen. Inklusive Berufungsverfahren kann es auch mal bis zu fünf Jahren dauern bevor endlich eine Entscheidung vorliegt. Weil es leider in Spanien keine zwingende Kostenerstattungsvorschiften gibt, kann es bei einen Teilsieg passieren, dass man seine eigenen Anwalts- und Pokuratorenkosten in voller Höhe selber tragen muss.