Rechtsbegriffe und Verfahren

Das Wort escritura kommt in Immobilienangelegenheiten häufig auch als escritura pública vor. Es bedeutet direkt übersetzt nichts anderes als eine öffentliche also notarielle Urkunde. Vielfach handelt es sich dabei um den notariellen Kaufvertrag eines Hausgrundstücks. Dieser notarielle Kaufvertrag wird im spanischen Rechtsverkehr häufig wie eine Besitzurkunde ähnlich einem Fahrzeugbrief angesehen. Diese Ansicht ist zwar nicht richtig, erklärt aber warum damit so umgegangen wird und ist aber als Denkmodell brauchbar. Die escritura ist streng vom Privatvertrag zu unterscheiden.

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