Erwerbsverfahren

contrato privado (= Privatvertrag): Es handelt sich um den privaten, nicht notariellen Vertrag, zum Erwerb einer Immobilie. Dieser ist in Spanien im Gegensatz zu Deutschland wirksam. Es ist theoretisch sogar möglich, per Handschlag einen Grundstückskaufvertrag in Spanien zu schließen. Ich rate allerdings dringend davon ab, wenn es keine Gründe für eine solche Verfahrensweise gibt, nur einen Privatvertrag abzuschließen.

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