I.B.I. (impuesto sobre bienes inmuebles): Die jährlich im Herbst fällig werdende Grundsteuer richtet sich prozentual nach dem Katasterwert der Immobilie. Bei unbebauten Aussenbereichsgrundstücken fällt häufig keine Grundsteuer an. Die Behörden versuchen heute, dass dieser Wert mindestens 70 % des wirklichen Wertes entspricht. Steuersätze betragen meist zwischen 0,2 % und 0,4 % des Katasterwertes, wobei die Gemeinden das Recht haben, diesen Wert nach oben zu verändern. Grob: je beliebter eine Gemeinde oder ein Gebiet ist, um so höher sind die Steuern.